Ausnahmegenehmigung zum Durchfahren der Fußgängerzone
Informationen der Gemeinde
Im Falle einer Ausnahmegenehmigung darf die Durchfahrt der Fußgängerzone nur in Schrittgeschwindigkeit und unter besonderer Rücksichtnahme der Fußgänger erfolgen.
Im Falle einer Ausnahmegenehmigung darf die Durchfahrt der Fußgängerzone nur in Schrittgeschwindigkeit und unter besonderer Rücksichtnahme der Fußgänger erfolgen.