Die Bauleitplanung gliedert sich in die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und die Bebauungsplanung als verbindliche Bauleitplanung.
Planungsträger der Bauleitplanung ist die Gemeinde Scharbeutz. Die Gemeinde Scharbeutz stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Der Gemeinde obliegt die Planungshoheit aufgrund des Rechts zur Selbstverwaltung (Art. 28 Grundgesetz).
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch förmliche Planung vorzubereiten und zu leiten. Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst u. a. die Beteiligung der "Öffentlichkeit", d.h. der Bürgerinnen und Bürger (§ 3 BauGB) sowie der "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" (§ 4 BauGB). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 BauGB).
Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Alle rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bauleitpläne können über den B-Planpool digital eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde Scharbeutz.
Bauleitplanung und Beteiligungsverfahren über B-Planpool
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