Ladenöffnungszeiten
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein.
Informationen der Gemeinde
Nähere Informationen zur Bäderregelung und den Öffnungszeiten erhalten Sie hier.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:
Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.
- an Sonn- und Feiertagen und
- am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr.
- Tankstellen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
- Verkaufsstellen auf Flug- und Fährhäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs für die Abgabe von Reisebedarf in der Zeit von 0 bis 24 Uhr,
- Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Dauer von fünf Stunden, allerdings nicht am Karfreitag,
Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)
weiterführende Links
04503/7709-310