Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie bedürfen einer behördlichen Anordnung.
Informationen der Gemeinde
Die Zuständigkeit des Bauamtes bezieht sich auf Verunreinigungen und Schäden an Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen an gemeindlichen Straßen.
In die Zuständigkeit des Ordnungsamtes fallen die Verkehrsbeschilderung für den sog. ruhenden Verkehr, d.h. Halt- und Parkverbote, sowie die Ausweisung von Parkflächen.
Formularassistent Landesnetz - Testanwendung (kein Echtbetrieb)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch befristete Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind möglich.
Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.
Zu den Verkehrszeichen zählen:
Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.
Zu den Verkehrszeichen zählen:
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- Lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen).
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer, Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen,
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen („Ampeln“).
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Die Kosten für Verkehrszeichen und -einrichtungen sind grundsätzlich vom Straßenbaulastträger zu tragen. Abweichend hiervon ergeben sich insbesondere aus der StVG sowie der StVO (zum Beispiel Kostentragung durch die Antragsteller bei touristischen Hinweiszeichen) andere Regelungen.
Weitere Informationen zu Verkehrszeichen und Symbolen finden Sie aus den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Weitere Informationen zu Verkehrszeichen und Symbolen finden Sie aus den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
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Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
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