Winterdienst
Informationen der Gemeinde
Von dem Recht der Übertragung der Räum- und Streupflichten auf die Anlieger hat die Gemeinde Scharbeutz per Straßenreinigungssatzung Gebrauch gemacht und die Straßen in 3 Reinigungsklassen eingeteilt. Bei allen Reinigungsklassen wurde die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen an die Anlieger übertragen.
Gemäß der Reinigungsklasse 1 der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz sind die Anwohner dieser Straßen verpflichtet, auch die Fahrbahnen von Schnee und Glätte zu beseitigen.
Bei den Straßen die der Reinigungsklasse 2 zugeordnet sind, ist die Gemeinde für die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Fahrbahnen verantwortlich.
Hinweis:
Für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die dazugehörigen Geh- und Radwege außerhalb geschlossener Ortslagen ist die Autobahn- und Straßenmeisterei Scharbeutz zuständig.