Anschlussbeiträge Niederschlagswasser
Informationen der Gemeinde
Gegenstand des Anschlussbeitragsrechtes sind in erster Linie leitungsgebundene Einrichtungen. Die Gemeinde betreibt eine selbstständige Einrichtung zur zentralen Beseitigung des im Gemeindegebiet anfallenden Niederschlagswassers. Die Gemeinde erhebt von den Grundstückseigentümern, die sich an das gemeindliche Kanalnetz anschließen einen einmaligen Anschlussbeitrag und für die Einleitung des Niederschlagswassers Benutzungsgebühren.
Der Antrag auf Verbleib des Niederschlagswassers wird mit dem Bauantrag eingereicht.
04503 7709-624