Aufgrabungsmitteilung / Fertigstellungsanzeigen
Informationen der Gemeinde
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen obliegen der Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr.
wichtige Unterlagen
04503 7709-623
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen obliegen der Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr.