Ausbaubeiträge
Informationen der Gemeinde
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen Beiträge, soweit nicht Erschließungsbeiträge zu erheben sind.
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte oder nutzbare oder sonstig nutzbare Grundstücke erhoben, die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen einen besonderen Vorteil ziehen können.
Bei einer Ausbaumaßnahme handelt es sich um Arbeiten, die den gesamten Aufbau (Oberfläche und Unterbau) der Verkehrsanlage betreffen. Zu der Verkehrsanlage gehören sowohl die Fahrbahn als auch der Gehweg und die Straßenbeleuchtung. Es können deshalb Ausbauarbeiten sowohl an der gesamten Anlage, aber auch nur an einzelnen Bestandteilen der Anlage durchgeführt werden. Unabhängig, ob an der gesamten Anlage oder an Teilen derselben Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden, sind diese nach der geltenden Rechtslage beitragsfähige Kosten. Dies bedeutet, dass nach Abzug eines Gemeindeanteils von den Gesamtkosten die verbleibenden beitragspflichtigen Kosten auf alle Grundstückseigentümer verteilt werden.
Die näheren Einzelheiten regelt die von der Gemeindevertretung beschlossene Ausbaubeitragssatzung.
Die Vorschriften zur Berechnung dieses Beitrags sind sehr komplex. Für weitergehende Informationen steht Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung.