Bauvoranfragen
Informationen der Gemeinde
Über die Zulässigkeit von Vorhaben wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.
Vor Einreichen des Bauantrages kann auf Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid erteilt werden. Mit der Bauvoranfrage sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung der Voranfrage erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
Die Bauvoranfrage ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen, diese leitet die Bauvoranfrage an die Bauaufsicht weiter und erteilt oder versagt das Einvernehmen.