Darlehen bei Bezug von Sozialhilfe beantragen
Ihr Darlehen dient dazu, erforderliche und damit nicht aufschiebbare Ausgaben zu finanzieren, die eigentlich durch Ansparen aus dem Regelbedarf zu decken wären, im konkreten Einzelfall aber nicht aus diesem gedeckt werden können. Zum Beispiel der Kauf von neuen Möbeln, wenn die alten nicht mehr zu gebrauchen sind, oder einer neuen Waschmaschine, wenn die alte Waschmaschine kaputt ist. Auch können Schulden für Strom oder Gas für ein Darlehen in Frage kommen, wenn mit dem Strom- oder Gasanbieter keine Ratenzahlung vereinbart werden kann.
Auch der Übergang in die Rente kann zu einer finanziellen Notsituation führen. Dies ist dann der Fall, wenn die erste Rente am Monatsende ausgezahlt wird (nachschüssige Zahlung) und Sie bisher Ihre Sozialhilfe am Monatsanfang ausgezahlt bekommen haben (vorschüssige Zahlung).
Um den Zeitraum zwischen Ihrer letzten Sozialhilfezahlung und ersten Rentenzahlung zu überbrücken, kann daher ein Darlehen gewährt werden.
Konsumschulden zum Beispiel aufgrund übermäßigem Shoppings sind nicht vom Regelbedarf gedeckt. Daher kann hierfür kein Darlehen gewährt werden.
Das Darlehen müssen Sie in Raten zurückzahlen.
- Nachweis der Notsituation
- Gegebenenfalls erforderliche Anlagen
- Widerspruch
- Klage
Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch geschlossen
Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 12:30 Uhr
Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.
Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.
Öffnungszeiten:
das Amt für Soziale Hilfen bietet jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr die Gelegenheit, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönliche Anliegen direkt vor Ort klären zu können. Um Ihnen Wege- und Wartezeiten zu ersparen sowie Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird ab sofort eine Online-Terminvergabe eingeführt.
Adresse des Amtes für Soziale Hilfen:
Hauptstr. 1, 23626 Ratekau
Ergänzend dazu stehen Ihnen die Beschäftigten telefonisch wie folgt zur Verfügung:
- Montag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Dienstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
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- Online-Terminbuchung
- Buchung per Mail unter: afsh-ratekau@kreis-oh.de oder
- telefonisch unter 04521 788 513