Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage beantragen
Informationen der Gemeinde
Unter bestimmten Voraussetzungen bedarf im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von bestimmten Gebäuden keiner Genehmigung
- Genehmigungsfreistellung - (§ 68 BauGB).
Die erforderlichen Bauvorlagen sind in einfacher Ausfertigung zeitgleich bei der Gemeinde und der Bauaufsichtbehörde einzureichen.
Zuständige Baugenehmigungsbehörde für den Bereich der Gemeinde Scharbeutz ist der Fachdienst für Bauordnung des Kreises Ostholstein, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin. Zuständiger Sachbearbeiter ist (zurzeit nicht besetzt).
Öffnungszeiten des Fachdienstes für Bauordnung:
mittwochs von 13.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr