Hilfe zur Weiterführung des Haushalts/ Hauswirtschaftshilfe
Sie können im Rahmen der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Unterstützung bei allen Tätigkeiten erhalten, die Sie zumindest teilweise nicht mehr bewältigen können. Dazu gehört sowohl die Hausarbeit als auch die persönliche Betreuung von Kindern und anderen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Sozialleistung, bei der Ihr Einkommen und Vermögen zugrunde gelegt werden. Sie wird nur erbracht, wenn Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten, wie zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, Hilfen zur Pflege oder zur Erziehung.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll Sie in der Regel nur vorübergehend unterstützen. Sie können sie daher nur für eine Übergangszeit beantragen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.
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Widerspruch
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch einlegen. -
Klage
Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen.
Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch geschlossen
Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 12:30 Uhr
Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.
Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.
Öffnungszeiten:
das Amt für Soziale Hilfen bietet jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr die Gelegenheit, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönliche Anliegen direkt vor Ort klären zu können. Um Ihnen Wege- und Wartezeiten zu ersparen sowie Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird ab sofort eine Online-Terminvergabe eingeführt.
Adresse des Amtes für Soziale Hilfen:
Hauptstr. 1, 23626 Ratekau
Ergänzend dazu stehen Ihnen die Beschäftigten telefonisch wie folgt zur Verfügung:
- Montag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Dienstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Termine:
- Online-Terminbuchung
- Buchung per Mail unter: afsh-ratekau@kreis-oh.de oder
- telefonisch unter 04521 788 513