Jahreskurabgabe
Informationen der Gemeinde
Die Gemeinde Scharbeutz erhebt für besondere Vorteile aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und Veranstaltungen eine Kurabgabe.
Die Jahreskurabgabe dient ausschließlich zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und des Aufwandes für die durchgeführten Veranstaltungen.
Erhebungsgebiet für die Kurabgabe sind die als Ostseebad anerkannten Orte Haffkrug und Scharbeutz und die als Erholungsorte anerkannten Orte Gronenberg, Klingberg und Pönitz am See.
Kurabgabepflichtige Eigentümer, Miteigentümer oder sonstiger Dauerbenutzungsberechtigte einer Wohneinheit im Gemeindegebiet sowie die im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen - Ehepartner und Lebenspartner – werden jährlich zur Jahreskurabgabe veranlagt.
Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Jahreskurabgabe befreit.
Im Zuge der Veranlagung zur Jahreskurabgabe wird eine persönliche mit Lichtbild versehende Jahres-OstseeCard ausgehändigt.
Die Karte berechtigt für das gesamte laufende Kalenderjahr zur freien oder vergünstigten Inanspruchnahme des Angebotes an kommunalen Kur– und Erholungseinrichtungen und im Rahmen der vom Tourismus-Service Scharbeutz durchgeführten Veranstaltungen. Sie ist beim Betreten dieser Einrichtungen und Besuch der Veranstaltungen mitzuführen und den Mitarbeitern oder Beauftragten der Gemeinde Scharbeutz auf Verlangen vorzuzeigen.