Informationen zum Kinderreisepass
Informationen der Gemeinde
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt oder verlängert.
Wenn Sie einen bereits ausgestellten Kinderreisepass besitzen, können Sie diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiterverwenden, wenn das Kind auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist.
Sollte der Kinderreisepass verloren oder gestohlen werden, müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich bei der Polizei melden.
Zur Begründung, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, finden Sie Antworten in der FAQ-Rubrik im BMI-Internetauftritt: