Niederschlagswassergebühr
Informationen der Gemeinde
Die Gemeinde betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung nach Maßgabe der Satzung über die Niederschlagswasserbeseitigung vom 01.07.2020 als eine selbständige öffentliche Einrichtung.
Die Gemeinde Scharbeutz erhebt nach Maßgabe dieser Satzung
a) Beiträge zur Deckung des Aufwands für die Herstellung und Erweiterung der zentralen öffentlichen Niederschlagswasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Niederschlagswasserbeiträge),
b) Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse (Aufwendungsersatz)
c) Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Niederschlagswasseranlagen (Niederschlagswassergebühren).