Schiedsverfahren
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.
Informationen der Gemeinde
Schiedsmann der Gemeinde Scharbeutz
Name:
Herr
Dieter
Klies
Adresse:
Fiefhusen 11,
23629 Sarkwitz
Private Kontaktdaten:
Stv. Schiedsfrau / -mann der Gemeinde Scharbeutz
Name:
derzeit
vakant
Berufliche Kontaktdaten:
Private Kontaktdaten:
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.
In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.
In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).
weiterführende Links
Anträge / Formulare
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).
weiterführende Links