Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw ierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfe währung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Vo raussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:
-
Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
-
Soziale Schwierigkeiten
:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soz iale Beziehungen
- Straffälligkeit
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen :
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
-
Maßnahmen zur Beschaffung
und Erhaltung einer Woh-
nung - Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
-
Geld
-
und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbring ung
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch geschlossen
Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 12:30 Uhr
Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.
Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.
Öffnungszeiten:
das Amt für Soziale Hilfen bietet jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr die Gelegenheit, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönliche Anliegen direkt vor Ort klären zu können. Um Ihnen Wege- und Wartezeiten zu ersparen sowie Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird ab sofort eine Online-Terminvergabe eingeführt.
Adresse des Amtes für Soziale Hilfen:
Hauptstr. 1, 23626 Ratekau
Ergänzend dazu stehen Ihnen die Beschäftigten telefonisch wie folgt zur Verfügung:
- Montag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Dienstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Termine:
- Online-Terminbuchung
- Buchung per Mail unter: afsh-ratekau@kreis-oh.de oder
- telefonisch unter 04521 788 513