Stellplatzsteuer
Informationen der Gemeinde
Die Gemeinde Scharbeutz erhebt von den Inhabern eines Dauerstellplatzes mit Campingeinrichtung wie Wohnwagen, Wohnmobile, Mobilheime, Campinghäuser und Zelten eine jährliche Stellplatzsteuer.
Grundlage der Besteuerung ist der Mietwert des Stellplatzes. Die Stellplatzsteuer beträgt 12 % des Mietwertes. Der Erhebungszeitraum der Stellplatzsteuer ist das Kalenderjahr.