Straßen- und Gehwegunterhaltung
Informationen der Gemeinde
Die Unterhaltung der gemeindlichen Straßen umfasst u. a.:
- Fahrbahnmarkierungen / Buswartehäuser / Brücken
- Ausschreibungen von Straßenunterhaltungsmaßnahmen
- Unterhaltung der Banketten, Straßenbegleitgrün
- die Beseitigung von Schäden
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen obliegen der Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr.
04503 7709-623