Grundsätze für Ehrungen
- In der Gemeinde Scharbeutz wird regelmäßig, möglichst alle zwei Jahre, der „Tag des Ehrenamtes“ durchgeführt.'
- Geehrt werden Einzelpersonen,
- die sich seit Jahren in besonderer Weise für einen Verein, Verband oder eine Organisation ehrenamtlich engagieren;
- die sich für Schwächere „stark machen“;
- bei denen es an der Zeit ist, ihre Verdienste im Ehrenamt offiziell zu würdigen.
Unter den zu Ehrenden sollen sich nach Möglichkeit zwei junge Menschen bis 27 Jahre befinden. Die Gemeinde drückt damit ihre Wertschätzung aus für Menschen, die sich bereits in jungen Jahren um das Gemeinwohl kümmern.
Es muss sich dabei um Tätigkeiten handeln, die eine besondere Würdigung und Anerkennung verdienen. Beratende Funktionen reichen für eine Ehrung nicht aus.
- Vorschlagsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen und Institutionen aus der Gemeinde Scharbeutz. Jede Person oder jeder Verein soll nur eine Person vorschlagen. Eigenvorschläge sind ausgeschlossen.
- Vorgeschlagen werden können Einwohnerinnen und Einwohner aus der Gemeinde Scharbeutz und Umgebung.
- Der Vorschlag ist durch die Vorschlagende/den Vorschlagenden möglichst ausführlich zu begründen.
- Vorschläge sind bis zum 01.10. des Jahres, erstmalig zum 01.10.2007, danach alle zwei Jahre schriftlich an die Bürgermeisterin/den Bürgermeister der Gemeinde Scharbeutz, Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz, zu richten.
- Die Entscheidung über die zu ehrenden Personen -in der Regel nicht mehr als 10 Personen- obliegt der Bürgervorsteherin/dem Bürgervorsteher, der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der/dem Vorsitzenden des Sozial– und Kulturausschusses. Die Ehrungen werden von der Bürgervorsteherin/dem Bürgervorsteher und/oder der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister vorgenommen.
- Die zu ehrenden Personen erhalten eine Ehrenurkunde und ein Präsent.
- Ein Rechtsanspruch der Organisationen und Verbände, der Aktiven oder ihrer Vereine auf Ehrung durch die Gemeinde Scharbeutz besteht nicht.